Was ist ein Kinderhaus?

Es ist das vorübergehende oder dauerhafte Zuhause für Kinder, die nicht mehr bei ihren (Pflege–) Eltern leben können oder sollen. Die Kinder führen als kleine Gruppe ein normales Leben in einem normalen Wohnhaus mit Erzieherinnen, die rund–um–die–Uhr für sie da sind.

 

Das Haus hat einen Garten, ein riesiges Spielzimmer und jedes Kind hat ein Zimmer für sich, wenn sie mögen auch zu zweit. Sie werden bekocht, essen, spielen, lernen, streiten und feiern, was für Kinder mit oft schmerzhaften Erfahrungen besonders wichtig ist..

 


Für wen ist das Kinderhaus?

Im Kinderhaus gibt es zwei Gruppen, eine für Babys und kleine Kinder unter 6 Jahren und eine für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren. Hierher kommen Mädchen und Jungen, für die nicht gut gesorgt wurde, die nicht gut beschützt wurden oder um die sich nicht gut genug gekümmert wurde.

 

Sie finden hier einen Ort und Menschen, zu denen sie Vertrauen aufbauen können, die zuverlässig für sie da sind und vor allem in der Lage mit ihren Besonderheiten und Schwierigkeiten umzugehen. Hierher kommen nur Kinder, für die das Jugendamt keine andere Möglichkeit mehr sieht, dem Kind zu helfen.

 


Wo ist das Kinderhaus?

Das Adresse des Kinderhauses bleibt anonym, da es für den Schutz mancher Kinder erforderlich ist. Natürlich können die BewohnerInnen andere Kinder nach Anmeldung zu Besuch bekommen. Viele Kinder treffen ihre Eltern und oder Geschwister regelmäßig im Haupthaus des Vereins oder unternehmen in der Stadt etwas mit ihnen.

 


Wie kommt man ins Kinderhaus?

Die Aufnahme erfolgt immer über das am Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt. Eine „Inobhutnahme“ bedeutet, dass das Jugendamt mit Zustimmung der Eltern oder auf gerichtliche Anordnung Kinder aus der Familie herausnimmt. Dies geschieht oft ohne längere Vorbereitungsmöglichkeiten, weil die Gefährdung des Kindes akut ist. Im Normalfall findet ein Aufnahmegespräch mit allen an der Hilfe beteiligten statt, dem Jugendamt, Eltern, Kind und der Einrichtung Frauen für Frauen.

 


Wie arbeitet das Kinderhaus?

Das Kinderhaus kann und will Eltern nicht ersetzen und bietet „Familie“ nicht so wie es die Kinder vorher erfahren haben an, sondern im Sinne eines Zuhause mit sicheren, liebevollen, gewaltfreien, zuverlässigen und kindgerechten Beziehungsangeboten. Jedes Kind hat dabei eine Bezugserzieherin, die sich ganz persönlich um dessen Belange kümmert und sorgt.

 

Das Team arbeitet konsequent und professionell zum Schutz und Wohle des Kindes. Wir haben sehr viel Erfahrung darin, wie man in unterschiedlichen erzieherischen Problemkonstellationen hilfreich sein kann. Wir sind in der Lage mit traumatisierten, d.h. seelisch stark verletzten Kindern umzugehen und ihnen therapeutische Hilfe zu organisieren.

 

Wir schätzen gemeinsam mit anderen Institutionen (Sozialpädiatrische Zentren, Ärzten, etc.) den persönlichen (Früh–) Förderbedarf ein und bringen Hilfe auf den Weg.

 

Im Alltag geht es vor allem um die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben, einen gelingenden Alltagsverlauf und Freizeitaktivitäten.

Eltern?

 


§ 8a SGB VIII

Kindeswohlgefährdung bezeichnet Eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt.

 

  • in Familien und Institutionen das aktive oder passive Unterlassen fürsorgerischen Handelns welches zu erheblichen Verletzungen, körperlichen und/oder seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungsgefährdungen eines Kindes führt.
  • die die Hilfe und evt. das Eingreifen von Jugendhilfemaßnahmen in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig machen.

Der Verein Frauen für Frauen beschäftigt zwei speziell qualifizierte Kinderschutzfachkräfte. Es besteht eine vertragliche Vereinbarung mit dem Jugendamt des Landkreis Osterode über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a, SGB VIII für die Kindertageseinrichten im Landkreis.

 

Die erfahrenen Fachkräfte werden zur Risikoeinschätzung vom KiTa-Personal gerufen, bevor das Jugendamt aktiv wird. Hiermit wird eine wesentliche Lücke im Bereich der „frühen Hilfen“ für den Kinderschutz geschlossen.